
Institutionelle Elemente - Die neuen EU-Verträge
Rechtsübernahme: Wie gestaltet sich die zwingende Übernahme von EU-Rechtsakten in den neuen EU-Verträgen?
Im institutionellen Rahmen sind vier Phasen vorgesehen. Jede Phase hat ihre eigenen, an der dynamischen Rechtsübernahme beteiligten Institutionen:
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Phase 1 – das Gesetzgebungsverfahren: Europäische Kommission, Schweizer Experten/-innen (Decision Shaping), Europäisches Parlament und Europäischer Rat.
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Phase 2 – die Übernahme in Abkommen: Gemischter Ausschuss (GA), bestehend aus der EU- und der CH-Delegation.
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Phase 3 – die CH-Genehmigung: Amt oder Departement, Bundesrat, Parlament und das Schweizer Volk.
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Phase 4 – das Inkrafttreten des Rechtsakts: Amt.
Der zugewiesene Einfluss auf die materielle und technische Gestaltung eines EU-Rechtsakts (für ein Abkommen, das die Schweiz betrifft) sowie der Einfluss auf die dynamische Rechtsübernahme sind je nach Institution und Phase unterschiedlich. Dabei entspricht eine verfahrenstechnische Genehmigung (Phase 3) in keinem Fall der materiellen Genehmigung (Phase 1) eines EU-Rechtsakts.
Die entscheidende Frage lautet daher: Welche Institutionen haben in welcher Phase welchen Einfluss auf das EU-Recht (das 1:1 oder äquivalent zu Schweizer Recht wird) und welche Kompetenzen besitzen sie bei der Gestaltung der Übernahme?
Studiert man die institutionellen Bestandteile des Vertragspakets Schweiz–EU («Bilaterale III»), im vorliegenden Fall das «Institutionelle Protokoll zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen» (IP-MRA = Institutionelles Protokoll «Mutual Recognition Agreements»), wie sie im Faktenblatt «Institutionelle Elemente» vom 13. März 2026 zusammengefasst sind, kommt man zu folgendem Schluss:
Die in Phase 1 verabschiedeten EU-Rechtsakte sind materiell abschliessend definiert, auch für die Schweiz, und können in Phase 2 und Phase 3 nur noch formell übernommen oder genehmigt werden.
Wir sind und wollen doch mündige Bürger sein. Bürger, die Verantwortung tragen und tragen wollen. Für sich selbst, für die eigene Familie, für die Gemeinde, für den Kanton, für die Schweiz.
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Welchen Wert hat unsere Mündigkeit noch, wenn wir nicht mehr demokratisch den zukünftigen Weg der Schweiz mitbestimmen können?
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Welchen Wert hat unsere demokratisch legitimierte Kantonsregierung und Bundesversammlung noch, wenn sie in so wichtigen Bereichen unseres Lebens keine Gesetzgebungskompetenz mehr haben?
Engagieren Sie sich mit uns. Leisten wir einen konkreten Beitrag zum Schutz unserer demokratischen Schweiz, unserer Heimat. Meine Einladung richtet sich an die verhindern wollen, dass durch die neuen EU-Verträge die Gesetzgebungskompetenz nicht mehr bei unseren Kantonen und unserem Parlament liegt. Und, viel wichtiger noch, verhindern wollen, dass in wichtigen Lebensbereichen die demokratische Entscheidungsfreiheit von uns und unseren Kindern eingeschränkt wird.



